Rechtswirksame Übertragung von Immobilien in der Türkei & juristische Begleitung
Informieren Sie sich, bleiben Sie bei aller Vorfreude vorsichtig.
Die meisten unserer Mandanten kaufen oder verkaufen ein Objekt in der Türkei zum ersten Mal. Deshalb ist es normal, auch für türkischstämmige Deutsche, dass Kenntnisse über den juristischen Ablauf fehlen. Deshalb ist professionelle Beratung sinnvoll.
In Sommerlaune unter der Sonne Antalya’s und durch den lauen Abendwind verwöhnt träumt man schon von den eigenen vier Wänden. Makler, Bauunternehmer und Bekannte erzählen viel. Sie sind selten juristisch vorgebildet. Wenn es Ernst wird – und das ist der Fall, wenn Geld fließen soll – lassen Sie sich alle Dokumente geben um diese Ihrem unabhängigen Berater, einen im türkischen Recht versierten Juristen, in der Türkei heißt der Anwalt „avukat“, zur Prüfung zu übergeben. Dieser übernimmt einige der Funktionen, die der deutsche Notar bei Auflassungen innehat:
Überprüfung des Grundbuchs, ggf. Erstellung eines Vorvertrages, Eintragung im Grundbuch, Einholung fehlender Dokumente, Sicherung Kaufpreiszahlung.
Viele Bauherren, Bauunternehmer, Eigentümer legen privatrechtliche in deutscher oder englischer Sprache verfasste Verträge vor, die eine korrekte Abwicklung, einen wirksamen Vertrag suggerieren sollen.
Beispiel:
Der große, im Raum Manavgat tätige Bauherr M. Ltd. wirbt mit niveauvollen Ferienhäusern, Ferienanlagen, deutschen Architekten und einem Verkauf ohne Anzahlung. Die Objekte werden zum Teil durch deutsche Verkäufer professionell beworben. Es werden deutsch/englische Verträge unterschrieben, die Kaufvertrag / purchase contract genannt werden, aber formnichtig, also nicht wirksam sind. Es fehlt für den Vorvertrag an der notariellen Beurkundung, ein Kaufvertrag kann nicht privatrechtlich abgeschlossen werden. Auf Nachfrage des Rechtsanwalts Serhat KILINÇ wird selbstbewusst zugegeben, dass es Firmenpolitik sei solche Verträge aus Kostengründen nicht notariell beurkunden zu lassen, die Firma sei groß und bekannt, habe ihre eigenen Gesetze, der Kunde könne vertrauen, bis jetzt habe sich niemand beschwert und so weiter.
Wegen der Nichtigkeit der Vereinbarung sind diese Firmen bei einer Rückabwicklung, etwa wegen Nichtfertigstellung der Immobilie, Mängel oder Doppelverkauf im Vorteil. Auch hinsichtlich der in diesem Zusammenhang erteilten Bankgarantie kann Unwirksamkeit vorliegen. Rechtsanwalt Serhat KILINÇ hat diese offensichtlich rechtswidrige Praxis bei der Firmenleitung angeprangert. Wenn Sie Opfer einer solchen Vertragskonstellation geworden sind besteht eventuell die Möglichkeit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Teilweise werden offensichtlich selbst ins Deutsche, oft fehlerhaft übersetzte „Grundbuchauszüge“ (tapu kayıt örneği) übergeben. Dabei handelt es sich um Betrugshandlungen. Wenn Ihnen etwas amateurhaft vorkommt, dann ist es auch so. In der Türkei sind die bürokratischen Hindernisse höher, nicht geringer!
Tipp 1: Immobilien können nur im Grundbuchamt rechtswirksam verkauft werden. Vorverträge, also dass man später eine Immobilie kaufen will, können nur vor einem Notar geschlossen werden!
Tipp 2: Lassen Sie sich frühzeitig den türkischen Grundbuchauszug geben!
Tipp 3: Die Grundstücksübertragung ist ein juristischer Vorgang, diesen begleitet in Deutschland der Notar, in der Türkei erst einmal keiner. Deshalb sind Sie gut beraten, eine juristische Überprüfung durch Anwälte (avukat) vornehmen zu lassen.